Auf deiner Webseite werden Cookies gesetzt?
Dann könnte das aktuelle Urteil des EuGH wesentliche Konsequenzen für dich haben!
Cookies werden z.B. eingesetzt, um Webseiten-Besucher wiederzuerkennen und deren Einstellungen zu speichern. Dadurch soll das Surfen im Netz komfortabler gestaltet werden.
Auf zahlreichen Seiten werden Cookies automatisch, ohne aktive Einwilligung gesetzt. Durch das aktuelle EuGH-Urteil werden die meisten Cookie-Banner jedoch endgültig gesetzeswidrig. Durch dieses Urteil soll die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt werden.
Was bedeutet das für dich als Webseiten-Betreiber?
Der Cookie-Banner muss dem Besucher die Auswahlmöglichkeit bieten dem Setzen von Cookies zu zustimmen oder dieses abzulehnen. Dabei ist zu beachten, dass die Einwilligung aktiv vom User erteilt werden muss.
Folgende vier Punkte solltest du unbedingt beachten:
- Die Zustimmung für das Verwenden von Cookies darf nicht vorausgewählt sein.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, die Verwendung von Cookies ablehnen zu können.
- Der User erhält detaillierte Informationen über die eingesetzten Cookies, ihren Verwendungszweck sowie über die Aufbewahrungsdauer.
- Cookies dürfen erst nach der Einwilligung gesetzt werden.
Die gute Nachricht zum Schluss:
Alle unsere Webseiten sind bereits mit gesetzeskonformen Cookie-Bannern ausgestattet.
Bei Fragen kannst du dich gerne bei uns melden.